(lifepr) Düsseldorf, 07.12.2016 - Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss dem Arbeitnehmer eine Verzugsschadenspauschale zahlen. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten ...