(lifepr) Frankfurt am Main, 27.02.2015 - Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr gibt es bei Warenlieferungen klare gesetzliche Regeln zur Wareneingangskontrolle. Der Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige Fehler ebenfalls unverzüglich gegenüber dem Lieferanten zu ...