Düsseldorf, 26.09.2017 (lifePR) - Nach dem Tod des rentenversicherten Ehegatten hat der hinterbliebene Ehegatte, der nicht wieder geheiratet hat, einen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, die im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt ist. Wird eine Entscheidung zur Heirat allerdings erst ...

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