Vergaberecht und Fördermittel
Seminar des Behörden Spiegel am 09.05.14, in Düsseldorf
(pressebox) Bonn, 15.04.2014 - Vergaberecht und Fördermittel
09. Mai 2014, Düsseldorf
Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Verei-nigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Subventionen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten.
Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell müssen beispielsweise die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in das nordrhein-westfälische Zuwendungsrecht integriert werden. Landes- und Bundesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.
Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Neben den Vorgaben der EU-Strukturfondsregelungen und den aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilferecht stellen die Referenten auch die Grundzüge des nationalen Zuwendungsrechts mit seinen Schnittstellen zum Vergaberecht dar. Weiter wird anhand von Praxisbeispielen auf die "Brennpunkte" im Zusammenspiel von Vergabe- und Zuwendungsrecht eingegangen. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.
Agenda:
09.30 Begrüßungskaffee
10.00 Nationales Vergaberecht und die Regelungen der Haushaltsordnung zur Beachtung von Vergaberecht für Zuwendungsempfänger
Ministerialrätin Annette Schmidt, Referatsleiterin im Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
- Kurze Einführung in das Zuwendungsrecht
- Kurze Einführung in das nationale Vergaberecht
- Darstellung der Regelungen in der Landeshaushaltsverordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsverordnung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Beachtung von Vergaberecht im Zuwendungsverhältnis
- Erläuterungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie der aktuell laufenden Abstimmung zur Neufassung der Landeshaushaltsordnung in den relevanten Passagen
11.00 Kaffeepause
11.15 Förderungen, Beihilfen und Subventionen - Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Praxisbeispiele bzw. Brennpunkte im Zusammenspiel Vergabe- und Zuwendungsrecht (Kommunalbürgschaft, Grundstücksverkauf, Stadtwerkeverkauf, etc.)
13.00 Mittagspause
14.00 Aktuelle Trends im EU-Beihilferecht
Simon Hirsbrunner, LL.M., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Abgrenzung zum Vergaberecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Staff Working Paper über Services of General Economic Interest (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
- Abgrenzung zu den EU-Förderprogrammen - Exkurs über die Rückforderungen von EU-Fördermitteln
- Ausblick: die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Verfahrensrechts im EU-Beihilferecht
15.00 Summary, Feedback, offene Fragen
Ausgabe der Teilnahmezertifikate/Gelegenheit für Einzelgespräche bei Kaffee und Kuchen
ca. 16.00 Ende des Seminars
Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=2874
09. Mai 2014, Düsseldorf
Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Verei-nigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Subventionen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten.
Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell müssen beispielsweise die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in das nordrhein-westfälische Zuwendungsrecht integriert werden. Landes- und Bundesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.
Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Neben den Vorgaben der EU-Strukturfondsregelungen und den aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilferecht stellen die Referenten auch die Grundzüge des nationalen Zuwendungsrechts mit seinen Schnittstellen zum Vergaberecht dar. Weiter wird anhand von Praxisbeispielen auf die "Brennpunkte" im Zusammenspiel von Vergabe- und Zuwendungsrecht eingegangen. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.
Agenda:
09.30 Begrüßungskaffee
10.00 Nationales Vergaberecht und die Regelungen der Haushaltsordnung zur Beachtung von Vergaberecht für Zuwendungsempfänger
Ministerialrätin Annette Schmidt, Referatsleiterin im Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
- Kurze Einführung in das Zuwendungsrecht
- Kurze Einführung in das nationale Vergaberecht
- Darstellung der Regelungen in der Landeshaushaltsverordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsverordnung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Beachtung von Vergaberecht im Zuwendungsverhältnis
- Erläuterungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie der aktuell laufenden Abstimmung zur Neufassung der Landeshaushaltsordnung in den relevanten Passagen
11.00 Kaffeepause
11.15 Förderungen, Beihilfen und Subventionen - Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Praxisbeispiele bzw. Brennpunkte im Zusammenspiel Vergabe- und Zuwendungsrecht (Kommunalbürgschaft, Grundstücksverkauf, Stadtwerkeverkauf, etc.)
13.00 Mittagspause
14.00 Aktuelle Trends im EU-Beihilferecht
Simon Hirsbrunner, LL.M., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Abgrenzung zum Vergaberecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Staff Working Paper über Services of General Economic Interest (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
- Abgrenzung zu den EU-Förderprogrammen - Exkurs über die Rückforderungen von EU-Fördermitteln
- Ausblick: die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Verfahrensrechts im EU-Beihilferecht
15.00 Summary, Feedback, offene Fragen
Ausgabe der Teilnahmezertifikate/Gelegenheit für Einzelgespräche bei Kaffee und Kuchen
ca. 16.00 Ende des Seminars
Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=2874