Bonn (dpa) - Eine Zukunft ohne die EU ist für Deutschland undenkbar. Das hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gesagt. Die Bundesrepublik sei nicht nur in der EU, weil sich dies wirtschaftlich lohne, sagte er in seiner Ansprache zum Tag der Deutschen Einheit in Bonn. Die ...

Kommentare

(7) k396803 · 03. Oktober 2011
@1: Gerade (und u.a.) wegen dem von @3 angesprochenen Art. 79 II GG in Verbindung mit dem von Dir erwähnten Art. 146 GG war die umgesetzte und in @6 aufgezählte praktisch konkordante Änderungsoption notwendig, um Fehlinterpretationen (ob mit oder ohne Motivation), wie von Dir (und Medien, denen Du Dich anscheinend bedienst) zu begegnen. Das einzelne Gesetz isoliert zu betrachten führe ich aber eher darauf zurück, dass DU nicht googeln kannst sowie vorlaut, rüpelhaft und inkompetent bist.
(6) k293295 · 03. Oktober 2011
@4: Pardon, das ist kein Zusatzartikel, sondern die Präambel und Art. 146 wurden geändert, so daß die Vollendung der deutschen Einheit nicht mehr Staatsziel sind und nach derselben nicht mehr automatisch eine neue Verfassung erarbeitet werden muß. @5: Der Wiki-Artikel enthält aber auch Fehler. So ist z. B. das BVerfG nicht seit 1949 Hüterin des GG sondern erst seit 1951.
(5) Stiltskin · 03. Oktober 2011
In der Tat, das GG war als vorübergehende Verfassung, bis zur Wiedervereinigung, gedacht. Das GG ist aber nicht von den drei westlichen Besatzungsmächten, sondern in deren Auftrag, von den Deutschen selbst, erarbeitet worden. @3: Das GG ist, wie von 'SeelenQuell' zitiert, nach der Wiedervereinigung zur Verfassung erklärt worden. <link> Und diese Verfassung ist m.E. das beste, was es bislang auf deutschen Boden gegeben hat.
(4) Die_Mama · 03. Oktober 2011
@1: Wenn du schon gegooglet hast, hättest du auch alles lesen sollen, was da steht. Nach der Vereinigung ist das alte GG mit einem Zusatzartikel zur offiziellen Verfassung erklärt worden. Aber dich ärgert sicher das dich niemand dazu um Erlaubnis gefragt hat.
(3) Redigel · 03. Oktober 2011
@2: Naja eigentlich sollte es nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben, bis heute springt das Grundgesetz an dieser Stelle ein. Schau dir mal Artikel 146 des GG an. Es steht zwar, dass diese vom deutschen Volke in freier Entscheidung bestimmt werden solle, aber @1: dies kann über Vertreter (Bundestag, Bundesrat) durchaus geschehen.
(2) papasslf58 · 03. Oktober 2011
@1 Wo hast du denn den Schwachsinn her, wohl aus den Geschihtsbüchern der SBZ. Und wieso muß eine Verfassung per Volksabstimmung angenommen ? Wo steht das?
(1) k421583 · 03. Oktober 2011
Selbst der "Präsident des Bundesverfassungsgerichts" haut einem die Tasche voll, denn Deutschland hat GAR KEINE Verfassung, denn die Ratifivierung einer "Verfassung" setzt eine Volksabstimmung VORRAUS, die es NIE gab. Das derzeit geltende Grunggesetz ist ein von den westlichen Besatzungsmächten erarbeitest Papier. @2 Dann Google selber wenn du kannst, kleine Hilfestellung Artikel 146 GG @4 wo nimmst du denn den "Zusatzartikel" her ???, den gibt es NICHT. - @5 von wem?, vom Volk? wie gefordert.
 
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