Verfassungsgericht weist Anträge von EZB-Kritikern ab
Karlsruhe (dpa) - Die Europäische Zentralbank kann ihre milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig fortsetzen. Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das oberste deutsche Gericht mitteilte. Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist.