Karlsruhe (dts) - Der Solidaritätszuschlag kann weiter erhoben werden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mit. Die Richter verwarfen eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts, das von einer Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ...