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Karlsruhe (dts) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle/Saale verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Verfassungsgericht erlaubt militärischen Einsatz im Inland. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

Kommentare

(4) Indianerle · 17. August 2012
Artikel 87a (4) des Grundgesetzes ist die Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im eigenen Land. Damit kann auch ein Bürgerkrieg abgewehrt werden. Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer. Jeder der mal beim Bund war müsste dies auch gelernt haben.
(3) sonja73 · 17. August 2012
Ich denke eher es geht nicht um Hilfsaktionen, sondern das Absichern bestimmter Verantaltungen,Kravalle ect. was bisher die BW ja nicht durfte. Aber mal auf die Details warten.
(2) Indianerle · 17. August 2012
Ist doch im Grundgesetz verankert. Wenn ein Land aufmotzt, kann die Bundeswehr zur Befriedung eingesetzt werden.
(1) count_zero · 17. August 2012
Gabs schon mal: Siehe Flutkatastrophe im Oderbruch.
 

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