Verfassungsgericht: Abgas-Unterlagen unter Verschluss

Karlsruhe (dpa) - Im Diesel-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München II vor Gericht eine Niederlage kassiert. Die Ermittler dürfen Unterlagen, die sie bei einer von VW beauftragten Kanzlei beschlagnahmt haben, erst einmal nicht auswerten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Material muss beim Amtsgericht hinterlegt und bis zu einer Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von VW, der Kanzlei sowie mehreren Anwälten versiegelt werden. Mitte März hatten Ermittler Räume der Kanzlei durchsucht. Es geht um die Frage, wer an der manipulierten Abgas-Software beteiligt war.

Urteile / Auto / Umweltverschmutzung / Justiz / VW / Deutschland
26.07.2017 · 22:27 Uhr
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