Karlsruhe (dpa) - Im Diesel-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München II vor Gericht eine Niederlage kassiert. Die Ermittler dürfen Unterlagen, die sie bei einer von VW beauftragten Kanzlei beschlagnahmt haben, erst einmal nicht auswerten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Material muss ...

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