Stuttgart (dpa) - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor Gericht verantworten. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte, wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen. Die ...