Verbrauchzentralen: Weiterhin zahlreiche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung
Die Verschärfung der Regeln zur Telefonwerbung aus dem Oktober letzten Jahres scheint bislang wenig Früchte zu tragen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gehen weiterhin zahlreiche Beschwerden über unerwünschte Telefonanrufe ein. Mit einer bundesweiten Umfrage soll nun die Dringlichkeit des Problems unterstrichen werden: Der Gesetzgeber soll die Regelungen endlich verbessern.
Deshalb fordern die Verbraucherzentralen die Einführung einer Bestätigungslösung auf alle telefonisch geschlossenen Verträge, wie sie bereits für Gewinnspieldienste gilt. Verträge gelten dann erst als gültig, wenn diese in Textform, beispielsweise Fax oder Email, bestätigt werden. Bislang wurde diese Forderung vom Gesetzgeber allerdings noch nicht berücksichtigt.
Laut den Verbraucherzentralen kann die Bundesnetzagentur unerlaubte Werbeanrufe mit einem Bußgeld von 50.000 Euro bis 300.000 Euro ahnden.
Unerlaubte Telefonwerbung soll sich nicht mehr lohnen
Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt: "Der Strom unerwünschter Anrufe von Unternehmen, die am Telefon Geldanlagen oder Versicherungen, Nahrungsergänzungsmittel oder Zeitungsabonnements anbieten, reißt nicht ab. Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich aber nur dann wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt."Deshalb fordern die Verbraucherzentralen die Einführung einer Bestätigungslösung auf alle telefonisch geschlossenen Verträge, wie sie bereits für Gewinnspieldienste gilt. Verträge gelten dann erst als gültig, wenn diese in Textform, beispielsweise Fax oder Email, bestätigt werden. Bislang wurde diese Forderung vom Gesetzgeber allerdings noch nicht berücksichtigt.
Laut den Verbraucherzentralen kann die Bundesnetzagentur unerlaubte Werbeanrufe mit einem Bußgeld von 50.000 Euro bis 300.000 Euro ahnden.