Verbraucherschützer mit Klage gegen Vodafone erfolgreich
Karlsruhe (dpa) - Vodafone ist bei früheren Mahnungen über das Ziel hinausgeschossen ist und hat säumige Kunden auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen statt gegeben. In dem Verfahren ging es um einen nicht mehr verwendeten Hinweis des Unternehmens auf eine mögliche Mitteilung an die Kreditauskunftei Schufa, sollte der Kunde nicht bezahlen. Kunden würden durch die Art des Hinweises unzulässig unter Druck gesetzt, entschieden die BGH-Richter.