(lifepr) Köln, 05.12.2016 - Verbraucher haben Anspruch auf richtige Informationen bei der Auswahl eines Dienstleisters und müssen sich nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auch darauf verlassen können, dass beworbene Qualifikationen auch wirklich vorhanden sind. Das Landgericht Koblenz hat in ...