USA: Gericht sieht iPhone-Entsperrung per Fingerabdruck als „nicht problematisch“ an
Ein US-Bundesbezirksgericht in Illinois hat darauf hingewiesen, dass bei einer Hausdurchsuchung durch das FBI nicht auch automatisch das iPhone des Beschuldigten durch diesen entsperrt werden muss. Hierbei geht aber nur um einen konkreten Fall. Generell sei eine erzwungene iPhone-Entsperrung per Fingerabdruck „nicht problematisch“
Bei der zu verhandelnden Hausdurchsuchung wurde eine Person verdächtigt, im Besitz von kinderpornografischem Material zu sein. Das FBI stellte den Antrag, den Durchsuchungsbefehl auch auf iPhones auszuweiten – nicht nur das iPhone des Beschuldigten, sondern auch die von allen anwesenden Personen sollte durchsucht werden. Den Richtern zufolge durfte das FBI aber niemanden zwingen, ihre iPhone per Touch-ID zu entsperren.
Die Regierung habe bei ihrer Forderung nach der erzwungenen Fingerabdruck-Entsperrung weder detaillierte Informationen zu den Bewohnern des zu durchsuchenden Ortes aufgeführt noch deren Verbindung mit kriminellen Aktivitäten. Auch führe der geforderte Durchsuchungsbefehl nicht auf, welche spezifischen Geräte vor Ort voraussichtlich zu finden sind, führt der Richter in der Begründung aus – es fehle also ein hinreichender Verdacht.
Das Gericht bemängelte auch, dass der Durchsuchungsbefehl nicht konkret genug war. Hier war lediglich angeführt, es sei “wahrscheinlich, dass Apple-Geräte vor Ort gefunden werden“. Anwesende Personen sollten im Notfall gezwungen werden, ihre Finger „auf den Touch-ID-Sensor jedes iPhones, iPads oder anderen Apple-Gerätes aufzulegen, um Zugriff auf die Inhalte zu erlangen“.
Ob die erzwungene Abgabe des Fingerabdrucks zur Entsperrung eines Gerätes gegen das im 5. Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Aussageverweigerungsrecht verstößt, wird derzeit heftig diskutiert. Die Richter haben sich zwar im konkreten Fall gegen das „Forced Fingerprinting“ entschieden, betonten aber, dass ein solches Vorgehen „nicht generell problematisch“ sei“.
Quelle: heise online