Urteile nach illegalen Autorennen

Berlin (dpa) - Illegale Autorennen auf deutschen Straßen haben immer wieder zu Toten und Verletzten geführt. Bis zu dem jetzigen Urteil in Berlin ist noch kein Täter wegen Mordes belangt worden. Eine Auswahl:

Dezember 2015: In Karlsruhe rammen zwei Autofahrer in einem Rennen mehrere unbeteiligte Autos. Sechs Menschen werden verletzt, zwei von ihnen schwer. Es kommt zu keinem Hauptverfahren, da die 21 und 23 Jahre alten Beschuldigten im September 2016 die Strafbefehle akzeptieren. Die Richter hatten zuvor 80 beziehungsweise 90 Tagessätze verhängt.

Oktober 2015: Bei einem illegalen Autorennen in Hamburg-Wandsbek wird ein Mitfahrer auf der Rückbank getötet. Im November 2016 wird ein 29-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, ein 31-Jähriger erhält neun Monate. Beide hätten sich unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, der Jüngere war zudem alkoholisiert.

April 2015: Zwei 22 und 23 Jahre alte Männer rasen durch Köln. Einer der beiden verliert bei Tempo 96 die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto erfasst eine Radfahrerin. Die 19-Jährige stirbt. Im April 2016 verurteilt das Landgericht Köln den 23-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert und geht in Revision. Der 22-Jährige erhält ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

März 2015: Bei einem Rennen fährt ein Raser in Köln über eine rote Ampel und rammt ein Taxi. Ein Fahrgast stirbt. Die beiden 20 Jahre alten Männer werden im Januar 2016 zu 12 und 16 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Januar 2012: Auf einer Bundesstraße bei Freiburg sterben zwei Menschen durch ein illegales Autorennen - eine unbeteiligte 27-Jährige und einer der beiden Raser. Der andere wird im Mai 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Urteile / Prozesse / Kriminalität / Verkehr / Berlin
27.02.2017 · 14:04 Uhr
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