Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat der verdeckten Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern durch Spähprogramme an Firmenrechnern einen Riegel vorgeschoben. Keylogger, die alle Tastatureingaben an Firmenrechnern heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, seien zur Überwachung ...