Urteil: Nach Geldgewinn kein Hartz IV mehr

Frankfurt/Main (dpa) - Hartz IV-Empfänger verlieren ihren Anspruch auf Hilfe vom Staat, wenn sie eine größere Summe Geld gewinnen. Das Sozialgericht Frankfurt hat den Einspruch einer Frau abgelehnt, der die Unterstützung gestrichen worden war. Die 40-Jährige hatte bei einer Fernsehsendung 20 000 Euro gewonnen. Vom Gericht hieß es, der Gewinn müsse wie Einkommen gewertet werden, von dem die Frau hätte leben können. Stattdessen hatte sie mit dem Geld Schulden bezahlt. Das darf aus Sicht des Gerichts aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für den Lebensunterhalt einspringen muss.

Urteile / Soziales / Glücksspiele
11.08.2011 · 13:46 Uhr
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