Luxemburg (dts) - Energieversorger müssen ihre Kunden bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas über Gründe und Umfang vorab informieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Eine bisher geltende deutsche Regelung, die es den Versorgern erlaubte, die Strom- und ...

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