(lifepr) München, 29.06.2016 - Das bloße Ausreiten mit einem Pferd stellt kein Pferdehüten dar, sodass die Haftpflichtversicherung Schäden der Reiterin übernehmen muss. Das Landgericht Dortmund hat eine Versicherung dazu verurteilt, einer Geschädigten Versicherungsschutz aus einer ...