(pressebox) Karlsruhe, 11.09.2014 - Das Urheberrecht schützt eigene geistige Schöpfungen. Dass ein Gedicht, ein Roman, ein Liedtext urheberrechtlich geschützt ist, dürfte klar sein. Doch ab wann kann man von einer solchen geistigen Schöpfung sprechen? Was ist mit ganz banalen Texten, beispielsweise ...

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