Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden. Die Untersuchungshaft verhängt ein Haftrichter auf Antrag ...

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