(pressebox) Karlsruhe, 04.08.2014 - Unfallversicherung bei Abteilungsfeiern: Unfälle auf Betriebsveranstaltungen können unfallversichert sein. Voraussetzung ist dann aber, dass die Veranstaltung grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offen steht. Bei großen Betrieben kann es zulässig sein, dass ...

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