Union beharrt auf Sicherungsverwahrung

Berlin (dpa) - Die Union beharrt weiter auf eine nachträglich zu verhängende Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält eine andere Lösung nur bei solchen Tätern für nötig, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entlassen werden mussten. Bei dieser Gruppe plädiere die CSU - ähnlich wie zuvor Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) - für eine Sicherungsunterbringung, «die von der Strafhaft getrennt wird, und einen eigenen dafür zuständigen Richter», sagte Hermann der «Passauer Neuen Presse» (Donnerstag).

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber «für die Zukunft überhaupt nicht infrage gestellt», sagte Herrmann und fügte hinzu, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) «redet bewusst am eigentlichen Kern der Probleme vorbei». An diesem Freitag trifft sich in Berlin eine Staatssekretärsrunde von Bund und Länderjustizministerien, um über das weitere Vorgehen bei der Reform der Sicherungsverwahrung zu beraten.

Der Europäische Gerichtshof hatte es für unzulässig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung besonders schwerer Straftäter auf Grundlage einer späteren Rechtsänderung rückwirkend verlängert worden war. Nach Informationen der «Frankfurter Rundschau» (Donnerstag) sind bundesweit inzwischen 14 gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. In vielen Bundesländern würden derzeit Freilassungsanträge geprüft.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Leutheusser- Schnarrenberger will dieses Instrument künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt oder dies zumindest vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung nicht mehr möglich sein. Stattdessen setzt Leutheusser-Schnarrenberger auf eine Überwachung entlassener Täter mittels elektronischer Fesseln.

Innenminister de Maizière hatte argumentiert, elektronische Fesseln ersetzten nicht in jedem Fall die geschlossene Unterbringung. Auch der Innenausschuss-Vorsitzende im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), warnte vor der Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der «Rheinischen Post» (Donnerstag) sagte er: «Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden.»

Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur geplanten Reform

Justiz / Sicherungsverwahrung
05.08.2010 · 15:50 Uhr
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