(lifepr) Düsseldorf, 01.10.2014 - Für eine nach einer Sterilisation eingetretene, ungewollte Schwangerschaft haftet das behandelnde Krankenhaus unter Umständen nicht. Im konkreten Fall ließ sich eine Frau anlässlich der Geburt ihres zweiten Kindes im Oktober 2006 im beklagten Krankenhaus ...

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