(lifepr) Düsseldorf, 18.10.2016 - Muss ich Ware, die ich nicht bestellt habe, aufbewahren, zurückschicken oder gar bezahlen? Nein, als Verbraucher sind Sie dazu laut Gesetz nicht verpflichtet! Benutzen, verschenken oder entsorgen Sie sie, so der Rat der ARAG Experten. Denn Zahlungsverpflichtungen ...