(lifepr) Düsseldorf, 07.10.2015 - Wer planmäßig mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine Internet-Handelsplattform (hier: eBay) verkauft, übt unter Umständen eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. Die Klägerin verkaufte im konkreten Fall in den Jahren 2004 und 2005 über zwei "Verkäuferkonten" ...