(lifepr) Düsseldorf, 07.10.2015 - Wer planmäßig mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine Internet-Handelsplattform (hier: eBay) verkauft, übt unter Umständen eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. Die Klägerin verkaufte im konkreten Fall in den Jahren 2004 und 2005 über zwei "Verkäuferkonten" ...

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