(lifepr) Chemnitz, 02.07.2015 - Streiks müssen der Arbeitsagentur durch die Unternehmen rechtzeitig angezeigt werden. Damit wird die Neutralität der Arbeitsvermittlung gesichert. Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen nur im Ausnahmefall auf freie Stellen in streikende Betriebe vermitteln. Im Jahr ...

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