Darmstadt (dpa) - Zu Beginn des Prozesses um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat der Angeklagte den Angriff eingeräumt und sein tiefes Bedauern ausgedrückt. «Ich habe in der Tatnacht der Tugce eine Ohrfeige gegeben, und sie ist dann umgefallen», sagte der 18 Jahre alte Sanel M. mit ...

Kommentare

(51) Tunichtgut · 24. April 2015
hab ich gerade gefunden ...der täter....viermal strafrechtlich in Erscheinung getreten war , zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen räuberischer Erpressung und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Dafür saß er 2013 auch bereits im Jugendarrest. ein sauberes früchtchen
(50) locke72 · 24. April 2015
@ 49 das mit der vorstrafe ist mir durchgerutscht,das wirkt natürlich strafverschärfend.könnte nochmal die strafe verdoppeln.mit dem härteren durchgreifen der richter bei jugendgewalt , da stimm ich dir zu.hab einen bekannten bei der polizei und wenn ich da manchmal höre was am wochenende in einer mitelgroßen stadt in deutschland los ist, will ich nicht an die großstädte denken.
(49) k17595 · 24. April 2015
@46: "...das sich jugendliche schlagen passiert jeden tag, ...." Das mag in manchen Kreisen so üblich sein, aber nicht bei der ordentlich erzogenen Mehrheit der Jugendlichen. Vielleicht sollten die Richter härter durchgreifen, BEVOR jemand erschlagen wird. Der Täter war schon mal wegen Körperverletzung vor Gericht. Die Strafe hat ihm offensichtlich nicht gereicht. Die rechtlichen Grundlagen hat @48 schon genannt.
(48) Tunichtgut · 24. April 2015
@ 45 und 46....die strafen sind doch ganz klar festgelegt....STGB 222 Körperverletzung bis § 227 körperverletzung mit todesfolge...ob nach erwachsenen- oder jugenddstrafrecht, in beiden fällen können BIS ZU 10 jahre rauskommen...er sass ja schon mal 2013 in jugendarrest, warum wohl...nicht wegen kirschen klauen sondern wegen gefährlicher körperverletzunhg,
(47) k17595 · 24. April 2015
@43: Ich habe absolut keinen Bock auf deinen "Übersetzten Sinn" und zu rätseln, was du meinst. Wenn du nicht richtig Deutsch sprechen und schreiben kannst, lass es oder hol dir Hilfe. Irgendwann fängst du dir mit solchen Beleidigungen eine Strafanzeige. Übrigens habe ich nichts davon, dich zu beeindrucken. Vielleicht solltest du die Hellseherei aufgeben, denn das kannst du nicht. Wenn du große Sympathien für Schläger hast, dann hol dir doch ein paar nach Hause. Viel Spaß!
(46) locke72 · 24. April 2015
wenn ich hier was lese von 20 jahren haft oder mehr, dann kann ich nur den kopf schütteln. das sich jugendliche schlagen passiert jeden tag, in dem fall kam halt nur das pech beim sturz hinzu. das hätte alles auch mit ein paar blauen flecken ausgehen können. das ist was anderes als wenn auf einen schon am boden liegenden noch eingetreten wird , ganz zu schweigen von mord. wie hart müsste das dann bestraft werden ? entschuldigen will ich die sache aber nicht. ich denke mal 2-3 jahre sind angebr.
(45) Tommys · 24. April 2015
@43 auch dies war im falschen Kontext und gehört zu dieser Meldung: Du bist leider auch 1 Kriegstreiber der 1ten Klasse! Immer versessen darauf zu drangsalieren und in die Enge zu treiben. Zeig dich nur, weiter so mit deinen Kommentaren! Du weißt: jedes deiner Worte zeigt etwas von dir Selbst höchstpersönlich. Wenn du deine eigene Wut auf andere übertragen willst, dann tu es doch. Übrigens Frieden schaffen geht auch so: <link> Putin + Hollande gedenken
(44) Tommys · 24. April 2015
@43 Im übersetzten Sinne meine ich "Kriegstreiber" als jem., der zum Beispiel hier im Forum zu einer Verrohung des Rechts aufruft + zB zu lebenslanger Haft aufruft. +das mit einem Unterton der sich erschütternd nach verzweifelter und unerhörter Wut (gegen was eigentlich??) anhört. Also ein" Krieg" gegen Beschuldigte und Fehl-Handelnde. Daher verstehe ich deine Sympathie für die lügenden +täuschenden +moralisch instinktlosen Amis auch ganz gut. Nur - du kannst mich damit nicht beeindrucken
(43) k17595 · 24. April 2015
@42: "Vernichtugswillen"? Vielleicht beherrscht du ja auch die deutsche Sprache nicht richtig, und liest überall etwas heraus, was nirgendwo steht. Wie fühlt sich braun an? Muss man erst Drogen nehmen, um so was zu erleben?Woher der Täter seine Brutalität hat, ist mir wurst. Schließlich kenne ich ihn nicht. Seine Tat sehe ich als absolut verabscheuungswürdig an und hoffe, dass der Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, ausgeschöpft wird.Lebenslang für Mörder halte iich übrigens für völlig richtig.
(42) Tommys · 24. April 2015
@41 Nein, was ich sagte, bezog sich auf die Aussagen mancher Kommentatoren hier bei Klamm. Deren Kommentare und rücksichtsloser Vernichtungswillen sagt mir, dass es sich "braun"anfühlt. Von wegen Selbstjustiz, Lebenslang wegschliessen und keine Chance, Leben verwirkt und so weiter... NICHT was im Text der Meldung stand. Klaro? Der Täter: ich kenne ihn NICHT. Nein, er soll nicht so weiter machen. Also,was tun?ihn töten?oder "umerziehen" Woher, wo hat er das gelernt so zu handeln? Bin kein Richter
(41) k17595 · 24. April 2015
@40: Du entwickelst wieder mal große Phantasie und versuchst, alles in deine verdrehte Weltsicht einzupassen: "...Wie gut dass Selbstjustiz und braunes Pack hier nicht greifen und durchgreifen koennen..."--- Wo hast du das gelesen? Zwischen den Zeilen? Nur in deinem Kopf? LIES RICHTIG, SONST MACHST DU DICH LÄCHERLICH! Mochtest du diesen Täter vielleicht in Freiheit sehen? Soll er so weiter machen?
(40) Tommys · 24. April 2015
Wie gut dass Selbstjustiz und braunes Pack hier nicht greifen und durchgreifen koennen... Manche Kommentatoren geben aus Hass ihre Wuerde auf und entbloessen sich als Hasskiller und lebenslang wegschliesser, traurig. Denke, dass das deutsche Rechtssystem eines der besten auf der Welt ist. Anderswo werden Beweise gefaelscht nur um jemand staalich erlaubt zu toeten. Gnadenlos und ohne Anspruch auf Resozialisation. Schade um Tugce. Mein Beileid! Hut ab fuer Stiftungsgruendung.
(39) Tunichtgut · 24. April 2015
du solltest dich mal an die fakten halten...aber danke für das kompliment wegen google..oder habe ich das gar nicht gebraucht, wer weis.....aber hast du denn auch gegoogelt ???...
(38) Lou_Cipher · 24. April 2015
@37) Du langweilst. Da du nicht auf Argumente eingehen kannst ist die Diskussion mit dir von meiner Seite aus beendet. Dein Halbwissen ist einfach nur lächerlich. Du hast lediglich bewiesen, dass du google bedienen kannst.
(37) Tunichtgut · 24. April 2015
@35...lies dir bitte mal @18, den letzten satz und @23 durch...dummer geht es wirklich nicht
(36) Tunichtgut · 24. April 2015
@35...wenn er nach § 227 verurteilt wird, mindestens 3 jahre...in minderschweren fällen 1 bis 10 jahre... gleich geben die trolls wieder ihren senf dazu
(35) k319667 · 24. April 2015
Hier hätte viel eher und härter durchgegriffen werden müssen. Bei Körperverletzung ist Schluss mit Verständnis. Dieses Leben muss hinter Gittern Enden. Diesen Mann kann keiner mehr ändern. Er bleibt eine permanente Gefahr für die Gesellschaft.
(34) k17595 · 24. April 2015
@33 ???
(33) Menslo · 24. April 2015
@26 ich werde es vllt nach dir mal versuchen :)
(32) Tunichtgut · 24. April 2015
@29 da brauche ich nicht nachzulesen...mal so zur info @30...ich habe mich nicht runterhandeln lassen, solltest dir mal die §222, 223 und 227 STGB reinziehen und die strafen, die darauf stehen
(31) Tunichtgut · 24. April 2015
@28 sehe ich auch so, das § 212 (Totschlag) nicht in betracht kommt @23... die anklage muss ihm die körperverletzung, also den schlag, nachweisen...und das ist ja bereits abgehakt...ob er nüchtern oder besoffen war, muss ihm das gericht bzw. die anklage aber nicht nachweisen...im gegenteil, er müsste dann ein attest beibringen, das er knülle war...selbst das nützt ihm nicht allzu viel, dafür kann er auch bestraft werden (besaufen und dann ne straftat begehen(...ist ja auch irgendwie logisch
(30) Lou_Cipher · 24. April 2015
@27) Schau mal an. Jetzt hast du dich ja schon runter handeln lassen... ;) Und als Antwort darauf finde ich den Kommentar von 29 sehr gut. Der Schlaumeier bist wohl eher du hier. Verkriech dich ruhig weiter in deinen Gesetzestexten. Das Urteil wird dir die Augen öffnen.
(29) Triple-A · 24. April 2015
@27 anstatt im schönfelder gesetzestexte nachzulesen, solltest du dich lieber mit dem grundsatz anfreuden, dass jedes urteil eine einzelfallentscheidung ist, in die 1000 faktoren einfliessen. das nennt man dann rechtsstaatlichen prozess - keine vorverurteilung und "in dubio pro reo". es wird natürlich auch um eine mitverantwortung des opfers gehen (das auch gepöbelt haben soll) und an dem wegstossen oder ohrfeige ist das mädchen nicht gestorben. sie fiel unglücklich, was zutiefst bedauerlich ist
(28) mceyran · 24. April 2015
@23 Würde die Anklage beweisen wollen, dass der Täter den Tod Tuğçes billigend in Kauf nahm, dann wäre die Anklage auf Totschlag. Sie lautet aber Körperverletzung mit Todesfolge. Er hat ihr eine Backpfeife verpasst, mehr nicht. Ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber Mord oder Totschlag ist das sicher nicht. Es wird ihm aber hoffentlich eine Lehre fürs Leben sein, niemanden mehr zu schlagen.
(27) Tunichtgut · 24. April 2015
nochmal für die schlaumeier @23 und 24.....er ist angeklagt nach § 227 STGB...evtl. wird er nach $ 222 verurteilt oder nach $ 223...es geht nicht um ohrringe sondern um den schlag und das war auf jeden fall eine körperverletzung § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
(26) k17595 · 24. April 2015
@24: Dann versuche es mal mit sinnerfassendem Lesen! Ist hier irgendwo ein Richter, hat es hier eine Verurteilung gegeben? Zu wie vielen Jahren Knast?
(25) Menslo · 24. April 2015
@19 ahja und Anklage = Urteil? Da solltest du dir vllt die Grundsätze des Rechtsstaates nochmal anschauen
(24) Menslo · 24. April 2015
@21 nun, da muss ich mich wohl dir angepasst haben, denn du scheinst was Unterstellungen angeht ja auch ganz vorne mit dabei zu sein. Ich habe die Gewalt und die Tat als solche nirgendwo gerechtfertigt oder gutgeheißen. Aber dass die Todesfolge von der Gewalteinwirkung an sich kam oder durch äußere Umstände, muss vor Gericht geklärt werden. Und wer sich konsequenterweise an die Regeln des Rechtsstaates halten möchte, muss akzeptieren, dass dahingehend noch nichts geklärt ist.
(23) Lou_Cipher · 24. April 2015
@19) Wie die Anklage lautet ist völlig egal, wenn die Verteidiger gut Argumentieren. Die Anklage muss BEWEISEN dass die Todesfolge billigend in Kauf genommen wurde. Die Anklage muss BEWEISEN, dass der Täter nüchtern war und sich der Folgen seines Handelns bewusst war. Wenns nach mir geht, soll der Junge 20 Jahre gesiebte Luft atmen. Aber wir reden hier über die Verhandlung vor einem deutschen Gericht.
(22) Tunichtgut · 24. April 2015
vielleicht kommt er damit durch, obwohl der schlag war schon eine körperverletzung § 222 Fahrlässige Tötung Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(21) k17595 · 24. April 2015
@18: Du unterstellst viel, nicht nur Ironie. Dass Verteidiger den abstrusesten Kram anführen, ist nichts Neues. NICHTS rechtfertigt brutale Gewalttätigkeit. Vielleicht schafft es der Richter, es Sanel M. klarzumachen, Anderen ist es nicht gelungen.
(20) k175017 · 24. April 2015
Die Ohrringe sollen schuld sein? Also bitte. Wer jemanden schlägt ist Schuld und muss mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen leben. Wenn er nicht zugeschlagen hätte, wäre auch nichts passiert. Da gibt es für normal denkende Menschen keinen Diskussionsspielraum!
(19) Tunichtgut · 24. April 2015
@11...die anklage lautet auf ...körperverletzung mit Todesfolge und dafür ist ist der § 227 STGB masshebend und nicht irgendwelche ohrringe
(18) Menslo · 24. April 2015
@16 ich unterstelle deinem Kommentar @13 einfach mal ganz dreist eine gewisse Ironie. Sollte das zutreffen, forderst du damit indirekt, dass die Gesetze nicht konsequent angewandt werden. Denn wenn es sich tatsächlich herausstellen sollte, dass die Ohrringe am Tod schuld haben, was vor Gericht geklärt werden muss, dann ist der Täter konsequenter Weise auch nicht für den Tod verantwortlich.
(17) k17595 · 24. April 2015
@15: Mal abwarten.
(16) k17595 · 24. April 2015
@14: Hat sich der Täter an die Grundlagen des Rechtsstaates gehalten? Wer fordert etwas anderes, als die konsequente Anwendung der Gesetze?
(15) Lou_Cipher · 24. April 2015
@13) Das kommt dann noch dazu. Die Verteidigung wird schon irgendwas auffahren.
(14) Menslo · 24. April 2015
@13 sonst sind doch auch immer alle so stolz auf den Rechtsstaat Dland, warum gibt es dann immer wieder Fälle wo gefordert wird die Grundsätze des Rechtsstaates außer Kraft gesetzt werden?
(13) k17595 · 24. April 2015
@11: Jaaaa... Und der Täter hatte eine schwierige Kindheit ohne goldene Löffel und Chauffeur...
(12) k17595 · 24. April 2015
@8 @9: Den Angriff hat er ja bereits zugegeben, die Todesfolge ist ja hinreichend bekannt. Mag ja sein, dass Pöbeln und Prügeln beim Täter zuhause zum 'guten' Ton gehört. Das Gericht muss ihm nun die Regeln nach deutschen Gesetzen vermitteln. Hoffentlich hat er lange Zeit, darüber nachzudenken.
(11) Lou_Cipher · 24. April 2015
@10) Du vergisst aber, dass es da noch Verteidiger gibt, die versuchen werden die Todesfolge auf die Ohrringe zu schieben. Damit wäre der Täter entlastet. Aber da du viel schlauer bist als ich, weißt du das ja sicher.
(10) Tunichtgut · 24. April 2015
@9...blödsinn, was du da von dir gibst.....mach dich mal schlau----------- § 227 Körperverletzung mit Todesfolge (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen
(9) Lou_Cipher · 24. April 2015
@8) Da haben die Medien ganze Arbeit geleistet... ;) Der Täter ist für das zu verurteilen, was er getan hat. Und das wird wohl nur der Schlag gegen sie sein. Nicht aber die Todesfolge. Ich denke auch, dass ein relativ mildes Urteil erfolgen wird.
(8) Triple-A · 24. April 2015
wusste gar nicht wieviel klamm-user bei diesem ereignis dabei waren und somit genau wissen, was damals passiert ist. bei so vielen zeugen könnten wir uns doch dann den prozess schenken und gleich zur lynchjustiz übergehen. es kann einem nur noch schlecht werden.....
(7) k17595 · 24. April 2015
Gewalttäter gehören in den Knast, und zwar möglichst lange. Kuscheljustiz fördert geradezu Gewalttätigkeit.
(6) DJBB · 24. April 2015
auge um auge ...
(5) Photon · 24. April 2015
@1: Wurde heute früh schon gesagt, dass die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Unfassbar. @3: Nur weil keine Strafe der Welt den Schmerz lindern oder einen Toten wiederbeleben kann, muss man nicht mit jedem Täter kuscheln. Ich frage mich schon seit langem, warum ich mich mehrfach im Leben unter äußerster Anstrengung beherrscht habe. Mir wäre es besser gegangen, hätte ich so manche Fresse zermatscht. Angst vor der Strafe muss in Deutschland ja niemand haben...
(4) wolow · 24. April 2015
das leben ist brutall
(3) k2991 · 24. April 2015
Egal was rauskommt du bist für dein leben verletzt wenn du dem Menschen sehr nahe warst. Habe meine Mutter vor 3 Jahren grausam verloren nach jahrelangem leidenskrankheitskampf. Kein geld kein Gericht nimmt dir den Schmerz.
(2) k2991 · 24. April 2015
Mein Beileid für die tödliche Zivilcourage und Anteilnahme für die Hinterbliebenen bei der Bewältigung des verlustschmerzes.
(1) k173018 · 24. April 2015
Jugendkammer...wenn ich das schon höre...da kommt doch nicht mehr raus als 2 Jahre auf Bewährung. Wer hält dagegen?
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News