(pressebox) München, 01.04.2015 - Die gesetzlichen Vorschriften für die Nummernschilder mit gelbem Feld sind verschärft worden. Ein Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten darf nur dann eingesetzt werden, wenn das Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat. Darauf verweist ...