TÜV SÜD bietet Seminar zur neuen BetrSichV an
Von Arbeitsmitteln ausgehende Gefahren reduzieren
(pressebox) München, 21.05.2015 - Die TÜV SÜD Akademie unterstützt Unternehmen mit einem Seminar bei der wirtschaftlichen Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Deren novellierte Fassung tritt ab 1. Juni 2015 in Kraft und regelt die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Arbeitsmittel dürfen erst nach einer Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.
Das TÜV SÜD-Seminar "BetrSichV aktuell" richtet sich an Arbeitgeber, von ihm beauftragte, befähigte und für die Prüfung von Arbeitsmitteln verantwortliche Personen sowie an Führungskräfte und Betriebsleiter. Die Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte über die Anforderungen an Arbeitsmittel sowie Personen, die für deren Kontrolle und Nutzung zuständig sind. Sie lernen, wie Prüfungen ordnungsgemäß erfolgen und wie deren Ergebnisse zu dokumentieren sind. Praxisbeispiele helfen dabei, die theoretischen Inhalte zu veranschaulichen, und erleichtern die rechtssichere Umsetzung im Arbeitsalltag.
Die neue Fassung der BetrSichV wurde knapp dreizehn Jahre nach ihrer Einführung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestaltet, um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern. Doppelregelungen, wie z. B. zum Explosionsschutz, wurden beseitigt. Die Verordnung regelt Pflichten, Fristen und Zuständigkeiten der Prüfungen und benennt erstmals konkrete Ordnungswidrigkeiten. Außerdem berücksichtigt sie älter werdende Belegschaften (ergonomische, alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeit) auch bei der Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie/2611015.
Das TÜV SÜD-Seminar "BetrSichV aktuell" richtet sich an Arbeitgeber, von ihm beauftragte, befähigte und für die Prüfung von Arbeitsmitteln verantwortliche Personen sowie an Führungskräfte und Betriebsleiter. Die Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte über die Anforderungen an Arbeitsmittel sowie Personen, die für deren Kontrolle und Nutzung zuständig sind. Sie lernen, wie Prüfungen ordnungsgemäß erfolgen und wie deren Ergebnisse zu dokumentieren sind. Praxisbeispiele helfen dabei, die theoretischen Inhalte zu veranschaulichen, und erleichtern die rechtssichere Umsetzung im Arbeitsalltag.
Die neue Fassung der BetrSichV wurde knapp dreizehn Jahre nach ihrer Einführung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestaltet, um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern. Doppelregelungen, wie z. B. zum Explosionsschutz, wurden beseitigt. Die Verordnung regelt Pflichten, Fristen und Zuständigkeiten der Prüfungen und benennt erstmals konkrete Ordnungswidrigkeiten. Außerdem berücksichtigt sie älter werdende Belegschaften (ergonomische, alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeit) auch bei der Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie/2611015.