Türkische Gemeinde kritisiert geplantes Schleier-Verbot in Bayern

Berlin (dts) - Die türkische Gemeinde in Deutschland übt Kritik an dem Vorhaben der bayerischen Landesregierung, ein Verbot der Vollverschleierung für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens im Landesrecht zu verankern. "Durch das Burka-Verbot stärkt Bayern das Ausgrenzungsgefühl der Muslime in Deutschland", sagte der Bundesvorsitzende Gökay Sofuoglu der "Heilbronner Stimme" und dem "Mannheimer Morgen" (Donnerstag). Damit würde Bayern den radikalen Islamisten in die Karten spielen.

"Die Islamisten wollen unter allen Muslimen das Gefühl wecken, dass Europa gegen sie ist. Das Verbot nutzt ihnen daher", so Sofuoglu weiter. Er selbst sei zwar gegen das Tragen der Burka, lehne aber ein generelles Verbot ab. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) unterstützt hingegen die Pläne in Bayern. "Was Bayern auf den Weg bringt, hat meine volle Zustimmung", sagte Wolf den beiden Zeitungen. Er macht sich auch in Baden-Württemberg für weitreichendere Verbote der Vollverschleierung stark. "Ich kann mir gut vorstellen, dass in den Bereichen, in denen Bayern die Vollverschleierung verbieten will, dies auch bei uns Unterstützung findet. Aber diese Fragen müssen wir natürlich zunächst in der Koalition diskutieren. Der Beschluss in Bayern ist jedenfalls auch für die Landesregierung hier Anlass, Positionen in den betreffenden Lebensbereichen neu festzulegen", so Wolf. Es stimme ihn nachdenklich, "dass wir über solche Gesetze überhaupt diskutieren müssen, denn eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass in bestimmten Situationen und Lebensbereichen das Gesicht offen zu zeigen ist". Trotzdem halte er die in Bayern angedachten Verbote in den betreffenden Lebensbereichen für nachvollziehbar und unterstütze sie deshalb auch. Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Verschleierung des Gesichtes mit Burka oder Niqab in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden soll. "Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten", teilte die Staatsregierung nach der Kabinettssitzung mit.
Politik / DEU / BAY / Religion / Gesellschaft
22.02.2017 · 15:51 Uhr
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