(pressebox) Karlsruhe, 22.07.2014 - Ein Besäufnis im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung führt nicht automatisch dazu, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt. So hatte ein Betriebsrat eines größeren Konzerns an einer Betriebsratstagung teilgenommen; an deren Ende um 19 Uhr es ...

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