München (dpa) - In einem der letzten großen NS-Verbrecherprozesse ist der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beteiligung am Holocaust zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an mindestens 28 060 Juden im Jahr ...

Kommentare

(8) Hebalo10 · 12. Mai 2011
@7, wenn jede Religion eine andere Lehrmeinung über den "höchsten" Richter und dessen "Jüngstem Gericht" vertritt, kann man sich dann die beste aussuchen?
(7) KeinBockmehr · 12. Mai 2011
Schlimm für den Mann - jetzt wird er bald vor einem anderen Richter stehen - und da gibbet keine Haftverschonung!
(6) Dadzi · 12. Mai 2011
Bei Bin Laden unterstützen die meisten die Todesstrafe und jubeln, seit dem sie vollzogen wurde. Bei über 28000 Toten in diesem Fall lässt man den Mann sogar frei... hmm da soll mir mal einer sagen, es steht nicht ein wichtigerer Grund und viele andere mehr Interessen hinter dem Einmischen in den arabischen Ländern. Bei uns schaffen die es jedenfalls nicht für Ordnung und Gerechtigkeit zu sorgen... TRAURIG
(5) Spock-Online · 12. Mai 2011
@4 Aber nicht generell, sondern nur bei guter Führung. Verfrühte Haftentlassung ist möglich nach 2/3 der Verbüßung, aber nicht Regel.
(4) Fahrlehrer · 12. Mai 2011
als nicht vorbestrafter bekommste eh 2/3 der Strafe nur und kommst dann auf Bewährung frei
(3) igel_1 · 12. Mai 2011
dann wird er ja demnächst freikommen ;-)
(2) aboehm · 12. Mai 2011
dieser andere nazimoerder aus den niederlanden, bei dem die beweislage deutlich besser ist als bei demjanjuk wird derweil vor einer strafverfolgung durch die niederlaendischen behoerden geschuetzt. unser rechtssystem ist wirklich voellig bescheuert...
(1) DerHesse · 12. Mai 2011
5 Jahre dürften für ihn lebenslänglich sein ...
 
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