Trotz Brexit: Krankenkasse zahlt für Arzt-Behandlung in Großbritannien

Die Mehrheit der Briten hat sich in einem Referendum für den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. Mit dem Brexit gehen zwar viele Unsicherheiten einher. Doch um ihre Krankenversicherung müssen sich Verbraucher hierzulande vorerst keine Gedanken machen. Noch sind sie während eines Aufenthalts in Großbritannien krankenversichert.

Viele Folgen des Brexit sind noch ungewiss, sowohl für die Wirtschaft als auch für Verbraucher im Speziellen. Doch zumindest was den Krankenversicherungsschutz auf der Insel angeht, gibt es jetzt Entwarnung. Durch das für EU-Gegner positiv verlaufene Referendum treten "vorläufig keine Änderungen" ein, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Da der Austritt aus der EU nicht sofort geschehe, sondern eine Frist von zwei Jahren gelte, zahlen gesetzliche Krankenkassen für Behandlungen in Großbritannien wie bisher. Bundesbürger, die sich derzeit in Großbritannien aufhalten oder sich England, Wales, Schottland oder Nordirland als Urlaubsziel ausgesucht haben, können daher aufatmen.

"Bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind, ist das Vereinigte Königreich weiterhin vollwertiges Mitglied der EU. Das derzeit geltende EU-Recht, beispielsweise die EG-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit oder die EU-Richtlinien zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung oder bei Arzneimitteln, findet weiter im vollen Umfang Anwendung, bis das Austrittsabkommen abgeschlossen ist und in Kraft tritt", erläutert ebenfalls AOK-Europaexperte Evert Jan van Lente.

Wie ändert sich der Krankenversicherungsschutz nach dem EU-Austritt?

Sobald die Übergangsfrist abgelaufen ist, muss neu verhandelt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass Deutschland ähnlich wie mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen mit Großbritannien schließt oder das Vereinigte Königreich dem Europäischen Wirtschaftsraum beitritt. Mit beiden Maßnahmen könnte der Krankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte auf der Insel wie bisher geregelt werden.

Wichtig für gesetzlich Versicherte: Auch wenn Krankenkassen weiterhin die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen übernehmen, so muss die Behandlung von einem Arzt erfolgen, der für den National Health Service arbeitet, so der GKV-Spitzenverband. Zudem werden nur die Kosten übernommen, die die Kasse in Deutschland für die gleiche Behandlung zahlen würde. Sind Patienten derart schwer erkrankt oder verunfallt, dass ein Krankenrücktransport medizinisch notwendig wird, müssen sie selbst für die Kosten aufkommen. Nur Versicherte einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Leistungen beim Rücktransport bleiben nicht auf den Kosten sitzen.

[finanzen.de] · 26.06.2016 · 08:15 Uhr
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