(lifepr) Düsseldorf, 14.11.2014 - Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem ...