(lifepr) Düsseldorf, 27.05.2015 - Ein beim Beschlagen eines Pferdes verletzter Hufschmied kann den Tierhalter ungekürzt aus der Tierhalterhaftung in Anspruch nehmen, da sich bei dieser Tätigkeit die spezielle "Tiergefahr" realisiert hat. Im entschiedenen Fall beschlug ein Hufschmied im Auftrag der ...

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