The Elder Scrolls Online: Verbraucherzentrale mahnt ZeniMax wegen irreführender Werbung ab
Das Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt” der Verbraucherzentrale hat den Spielehersteller ZeniMax wegen undurchsichtiger Abonnementpraktiken des MMO-Titels The Elder Scrolls Online abgemahnt.
Kurz nach dem Erscheinungstermin von ESO am 04.04. reichten einige verärgerte Spieler bereits Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein. Grund dafür ist die 30-tägige kostenlose Testphase, welche ZeniMax auf der Internetseite verspricht. Diese kann man jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn man zuvor das kostenpflichtige Abonnement abschließt, wie die offizielle Seite des Verbands berichtet.
Geld wird zurückgebucht?
So muss man zuerst die Daten der Kreditkarten oder des Paypal-Kontos angeben, welches daraufhin geprüft und belastet wird. Erst danach wird das Geld für die ersten 30 Tage zurückgebucht, was aber nicht immer zeitnah geschieht. Bei anderen Zahlungsarten wie Paysafe, Giropay oder Gametimecard ist eine Rückbuchung erst gar nicht möglich. Das Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt” sieht dies als ganz klaren Wettbewerbsverstoß an.
Der Hinweis auf eine 30-tägige kostlose Spielzeit sei somit irreführend. ZeniMax wurde nun vom Verbraucherschutz aufgefordert, bis zum 24.04.2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und das Spiel nicht weiterhin so zu bewerben.
“Wer 30 Tage kostenlosen Zugang anbietet, darf kein Abo darin verstecken und die Verbraucher vorab zur Datenherausgabe und Zahlung zwingen.”