The Elder Scrolls Online: Abo-Praktik: Verbraucherschützer mahnen ZeniMax ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat Bethesdas Mutterkonzern ZeniMax wegen fragwürdiger Geschäftspraktiken beim Spielzeit-Abonnement des Online-Rollenspiels 'The Elder Scrolls Online' abgemahnt. Nach eigenen Angaben habe man mit diesem Schritt auf Beschwerden seitens der Spieler reagiert.
Käufer von 'The Elder Scrolls Online' erhalten mit dem Spiel einen 30-tägigen kostenlosen Zugang, würden aber aufgefordert, in jedem Fall Zahlungsdaten zu hinterlegen. „So berichten Spieler, dass etwa die Kreditkarte oder das Paypal-Konto durch eine Belastung für das Abo sofort geprüft werde – und erst dann werde der Betrag zurückgebucht“, begründet der Bundesverband sein Vorgehen. „Dieses geschehe allerdings nicht immer zeitnah, so die Beschwerden. Bei manchen Zahlungsarten, wie Paysafe, Giropay oder Gametimecard ist die Rückbuchung auch gar nicht möglich. Faktisch wird ein nur auf 30 Tage begrenzter kostenloser Zugang bei diesen Zahlungsarten dann ganz verwehrt.“
Folgerichtig sei „der Hinweis vor dem Kauf des Spiels auf eine 30-tägige kostenlose Spielzeit irreführend“, so die Verbraucherschützer weiter. Die zentrale Aussage: „Wer 30 Tage kostenlosen Zugang anbietet, darf kein Abo darin verstecken und die Verbraucher vorab zur Datenherausgabe und Zahlung zwingen.“ Aus diesem Grund verlangt der vzbv von ZeniMax, bis zum 24. April 2014 eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 'The Elder Scrolls Online' in Zukunft nicht mehr auf diese Art und Weise zu bewerben.
Der vzbv hat sich im Rahmen des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" in der Vergangenheit verstärkt für die Rechte von Videospielern stark gemacht und unter anderem Electronic Arts und Blizzard in Zusammenhang mit 'Origin' und 'Diablo 3' abgemahnt und Klage wegen Valves Accountbindung bei Steam eingereicht.
Käufer von 'The Elder Scrolls Online' erhalten mit dem Spiel einen 30-tägigen kostenlosen Zugang, würden aber aufgefordert, in jedem Fall Zahlungsdaten zu hinterlegen. „So berichten Spieler, dass etwa die Kreditkarte oder das Paypal-Konto durch eine Belastung für das Abo sofort geprüft werde – und erst dann werde der Betrag zurückgebucht“, begründet der Bundesverband sein Vorgehen. „Dieses geschehe allerdings nicht immer zeitnah, so die Beschwerden. Bei manchen Zahlungsarten, wie Paysafe, Giropay oder Gametimecard ist die Rückbuchung auch gar nicht möglich. Faktisch wird ein nur auf 30 Tage begrenzter kostenloser Zugang bei diesen Zahlungsarten dann ganz verwehrt.“
Folgerichtig sei „der Hinweis vor dem Kauf des Spiels auf eine 30-tägige kostenlose Spielzeit irreführend“, so die Verbraucherschützer weiter. Die zentrale Aussage: „Wer 30 Tage kostenlosen Zugang anbietet, darf kein Abo darin verstecken und die Verbraucher vorab zur Datenherausgabe und Zahlung zwingen.“ Aus diesem Grund verlangt der vzbv von ZeniMax, bis zum 24. April 2014 eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 'The Elder Scrolls Online' in Zukunft nicht mehr auf diese Art und Weise zu bewerben.
Der vzbv hat sich im Rahmen des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" in der Vergangenheit verstärkt für die Rechte von Videospielern stark gemacht und unter anderem Electronic Arts und Blizzard in Zusammenhang mit 'Origin' und 'Diablo 3' abgemahnt und Klage wegen Valves Accountbindung bei Steam eingereicht.