Testament nicht per E-Mail widerrufen
(lifepr) Düsseldorf, 24.02.2017 - ARAG Experten weisen darauf hin, dass Erblasser ein Testament nicht einfach per E-Mail widerrufen können. Zwar ist es grundsätzlich möglich, seinen letzten Willen rückgängig zu machen. Das muss dann allerdings in der gleichen Form geschehen, wie das Erstellen des Testamentes – also entweder notariell oder eigenhändig. Und da eine eMail nun mal kein eigenhändig geschriebenes Dokument ist, ist ein solcher elektronischer Widerruf nicht wirksam (Kammergericht Berlin, Az.: 6 W 64/15).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/
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