(lifepr) Düsseldorf, 26.01.2015 - Nimmt ein Taxifahrer erkennbar betrunkene Fahrgäste auf, ohne Vorsorge durch die auch im Flugzeug üblichen Brechtüten zu treffen, kann er sich bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht darauf berufen, er habe vermeiden wollen, dass sich der Fahrgast im Wagen übergibt. ...