Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Mit der Entscheidung der Richter wird der jahrzehntelange Grundsatz «Ein Betrieb - ein Tarifvertrag» aufgegeben. In einem Unternehmen sind nun künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Allerdings besteht auch die ...