(pressebox) Hamburg, 21.05.2015 - Im Rahmen des novellierten ElektroG wird es für Einzelhändler und Onlinehändler, welche über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, ab dem nächsten Jahr eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte geben. Damit verbunden sind ...

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