(lifepr) Köln, 22.01.2017 - Wer zur Dokumentation seiner Urlaubsfreuden den berühmten „Kussmund“ eines AIDA-Kreuzfahrtschiffes ablichtet, der sollte bei der das Auswahl des Kamerastandortes und der Verteilung der Bilder etwas vorsichtig sein: Nach dem OLG Köln wird sich nach zugelassener Revision ...