Stiftung Warentest warnt: Teurer Rechtsschutz durch VW-Skandal

Wer vor Gericht zieht, um für sein Recht zu kämpfen, wird in der Regel mit hohen Anwalts- und Prozesskosten konfrontiert. Gegen diese schützt eine Rechtsschutzversicherung. Doch die Beiträge für den Rechtsschutz sind zuletzt gestiegen. Kommt es nun zu einer Klagewelle deutscher Autobesitzer gegen VW, könnten weitere Beitragserhöhungen folgen, warnt Stiftung Warentest.

Würde jeder VW-Besitzer, bei dessen Fahrzeug die Abgaswerte mithilfe einer Software manipuliert sind, vor Gericht ziehen, könnten die Kosten für Anwälte und Gerichte rund 16 Milliarden Euro betragen. Ein nicht unwesentlicher Teil würde dabei auf die Rechtsschutzversicherer entfallen. Stiftung Warentest rechnet mit bis zu 4,8 Milliarden Euro, die die Versicherer für ihre Kunden mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernehmen müssten. Diese gewaltige Summe könnte mehrere Folgen sowohl für Versicherte als auch für Personen haben, die sich künftig mit einer Rechtsschutzversicherung absichern wollen, berichtet derzeit die Verbraucherorganisation in der neuesten Ausgabe der Finanztest (02/2017).

Rechtsschutzversicherung: Kunden droht Kündigung

Stiftung Warentest zufolge droht als unmittelbare Konsequenz für Kunden, die mithilfe ihres Verkehrsrechtsschutzes gegen VW klagen, dass ihnen ihr Versicherer kündigen könnte. Dieses Recht hat sowohl der Versicherte als auch das Unternehmen nach einem Schadensfall. Die Kosten für den laufenden Prozess werden zwar noch übernommen, aber für weitere Fälle brauchen Kunden eine neue Versicherungsgesellschaft. Allerdings ist es für gekündigte Verbraucher oft schwierig, einen Anbieter zu finden. Daher empfiehlt die Verbraucherorganisation Versicherungsnehmern, den Versicherer zu bitten, sie im Fall einer Kündigung vorab zu benachrichtigen. So haben sie die Gelegenheit, selbst den Vertrag zu beenden, was die Suche nach einem neuen Rechtsschutzversicherer vereinfacht.

Klage gegen VW - Rechtsschutzversicherer stellen sich teils quer

Die Experten machen im Zuge einer möglichen Klagewelle gegen VW zudem darauf aufmerksam, dass sich manche Versicherungsunternehmen bei der Zusage der Kostenübernahme querstellen, selbst wenn Versicherte dem Händler genug Zeit für eine Nachrüstung gegeben haben. Versicherungsnehmer müssen dann vor Gericht auf Deckung klagen. Urteilen die Richter gegen sie, müssen sie die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten für sich und für den Beklagten bezahlen. Dieses Kostenrisiko stellt eine hohe Hürde dar. Alternativ können sich Kunden, deren Versicherer die Leistungen verweigert, auch an den Ombudsmann wenden. Dieser ist in der Regel kostenlos.

Höherer Beitrag oder geringere Leistungen beim Rechtsschutz

Steigen die Kosten für die Rechtsschutzversicherer, sind höherer Beiträge für den Rechtsschutz absehbar, urteilt die Organisation. Das trifft Versicherte wie Neukunden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Versicherer Leistungen streichen, um Kosten zu sparen. Entsprechend sollten Interessierte Schwerpunkte beim Rechtsschutz setzen und sich für einen Anbieter entscheiden, der am besten zu den Absicherungswünschen passt, rät Stiftung Warentest.

Tipp: Auch wenn sich die Rechtsschutzversicherung verteuert, bleibt diese sinnvoll. Denn nicht selten liegen die Kosten für eine Stunde beim Anwalt über dem Jahresbeitrag für die Versicherung. Welche Versicherer Ihnen ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, zeigt der Rechtsschutzversicherung Vergleichsrechner.

Rechtsschutz: Ungewisse Folgen für Verbraucher durch VW-Skandal

Noch ist unklar, welche Folgen der VW-Skandal konkret für die Rechtsschutzversicherung und somit auch für Versicherte sowie Rechtsschutz-Interessierte haben könnte. Je mehr Autobesitzer mit Verkehrsrechtsschutz klagen und je unfreundlicher sich VW und seine Händler aus Verbrauchersicht zeigen, desto teurer könnte es für die Versicherer werden. Zudem hängen die Konsequenzen davon ab, wie viele Klagen am Ende erfolglos bleiben. Denn nur dann muss der Rechtsschutzversicherer zahlen. Ist die Klage für den Autobesitzer erfolgreich, übernimmt die unterlegene Partei normalerweise die Kosten für das Gericht sowie für den eigenen als auch den gegnerischen Anwalt. Trotz dieser Unsicherheiten rechnet die Verbraucherorganisation damit, dass die Beiträge für den Rechtsschutz steigen oder die Leistungen wohl nachlassen werden.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 16.01.2017 · 11:20 Uhr
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