(lifepr) Berlin, 31.08.2016 - Unternehmer aufgepasst: Die Grenzen für die Anerkennungsfähigkeit von typischer Berufskleidung als Werbungskosten gegenüber normaler, steuerlich nicht absetzbarer Business-Kleidung sind eng. Die Diskussion ist gefühlt bereits so alt wie die Erhebung von Steuern an ...