Bonn, 07.12.2017 (PresseBox) - Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren kauft und wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern. Die Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum wird allerdings nicht versteuert, wenn der Eigentümer die Immobilie in der ...

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