Steuer 2014 –Neuigkeiten
Jeder Arbeitnehmer und Rentner, der zur Abgabe verpflichtet ist, muss für das vergangene Jahr termingerecht eine Steuererklärung abgeben. Wenn es unter bestimmten Umständen nicht möglich ist, den gesetzlich vorgeschriebenen Termin einzuhalten, kann eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Für Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen, besteht die Pflicht, die Einkommensteuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuergesetzgebung ändert sich permanent, daher ist es für Arbeitnehmer ratsam, die Hilfe von Experten, wie beispielsweise von steuerkiste.de, in Anspruch zu nehmen. Im Internet können sich die Steuerpflichtigen auch unter www.elster.de die für eine Steuererklärung notwendigen Formulare für die einzelnen Anlagen wie zum Beispiel für Sparer, Rentner, Haus- und Wohnungseigentümer, Gewerbetreibende etc. ansehen.
Tipps für die Steuererklärung
Wenn der Steuerzahler gut beraten ist, kann eine Menge Geld eingespart werden. Eine Möglichkeit ist, die Steuerlast durch außergewöhnliche Belastungen zu mindern. Dies ist unter anderem möglich, wenn dem Steuerpflichtigen hohe Kosten für Krankheits- und Pflegekosten im Steuerjahr angefallen sind. Mit dem Beginn des Steuerjahres 2014 sind für die Steuererklärung eine ganze Reihe neuer, steuerlicher Regelungen wirksam geworden. Der Gesetzgeber hat Änderungen im Steuerrecht beschlossen, die sogar rückwirkend für die Steuererklärung bereits wirksam sind. Wird ein Steuerberater beauftragt, der für den Steuerpflichtigen wertvolle Tipps bereit hält, kann sich der Steuerpflichtige für die Steuererklärung Zeit bis zum 31.Dezember Zeit nehmen. Für den Steuerpflichtigen ist es wichtig, die richtige Steuerklasse zu wählen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit droht.
Wichtige Änderungen des Steuerrechts beachten
Für das Jahr 2014 sind Änderungen bei der Nutzung von Bürotechnik der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, gültig. Auch für das steuerliche Reisekostenrecht gibt es neue Regelungen. Hier ersetzt der Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ den Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“. Hiervon betroffen ist die Berechnung der Vergütung der Entfernungskilometer für die Fahrt zur Arbeit. Eine Vereinfachung bringen die neuen Verpflegungspauschalen ab 2014. Für Dienstreisen im Inland z.B. gibt es nur noch zwei Zeitintervalle. Bei doppelter Haushaltsführung aus beruflichen Gründen erkennt das Finanzamt ab 2014 bis zu 1000,-€ für die Zweitwohnung an. Wichtig für die Bauherren ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Ab 2014 erhöht sich die Grunderwerbssteuer in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen auf 5%, in Berlin auf 6% und Schleswig-Holstein auf 6,5%. Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es für Kleinunternehmer wichtige Änderungen. Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer ist wichtig zu wissen, dass ein Vollziehung vom 21.11. 2013 aufgehoben wurde und auf ein neues Urteil des BVerfG zu warten ist.