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5 Die haben nichts damit zu tun, wenn du dich eindeutig und schriftlich entschieden hast und das entsprechende Schriftstück im richtigen Zeitpunkt auffindbar ist. Aber die haben dann was damit zu tun, wenn man im Gesetz vorsieht, dass auch die Verwandten nach deinem mutmaßlichen Willen befragt werden können, wenn nichts schriftliches vorliegt. Dann könnte, ob z.B. horrender Pflegekosten, vielleicht bei dem Einen oder Anderen die Vergesslichkeit zu Omas Papieren zunehmen...