Stuttgart (dpa) - Die Schlecker-Pleite hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen. Die Behörde prüft, ob die Pleite mit möglichen Straftatbeständen wie Bankrott, Untreue oder Betrug in Verbindung steht. Dabei handelt es sich um ein routinemäßiges Vorgehen bei Insolvenzen. In der ...

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